Kletterwald Hamburg
  Promotion

AGB

  1. Die nachfolgenden Regeln sind verbindlich und werden durch den Kauf einer Eintrittskarte vom Kletterer anerkannt.
  2. Der Kletterwald Hamburg besitzt das Hausrecht und ist berechtigt, Personen, die gegen die nachfolgenden Regeln verstoßen, aus dem Kletterwald auszuschließen. Eine Erstattung des Kaufpreises findet in diesem Fall nicht statt. Das Hausrecht wird von allen Mitarbeitern des Kletterwalds Hamburg ausgeübt.
  3. Die Benutzung ist nur während der Öffnungszeiten und nur mit gültiger Eintrittskarte zulässig. Der Kletterwald Hamburg hat das Recht, die Anlage oder Teile der Anlage wetter- oder wartungsbedingt (zB. bei Gewitter, Sturm) zu schließen. Muss die Anlage komplett geschlossen werden, erhält der Kletterer einen Gutschein.
  4. Die Mitarbeiter des Kletterwalds Hamburg sind berechtigt, Kletterern den Zugang zu dem jeweils höheren Parcours zu verweigern, wenn sie den Eindruck haben, dass der Kletterer für den höheren Parcours (z.B. aus körperlichen Gründen) nicht geeignet ist.
  5. Die Kletterer benutzen den Kletterwald Hamburg einschließlich aller Plattformen, Sicherungsmaterialien und Elemente auf eigene Gefahr. Die Verpflichtung des Kletterwalds Hamburg, den Kletterwald in einem verkehrssicheren Zustand zu halten, wird davon nicht berührt. Für Sach- und Vermögensschäden wird außer im Rahmen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht gehaftet. Für Schäden, die durch andere Kletterer verursacht werden, haftet der Kletterwald nicht. Die Haftung im Übrigen richtet sich nach dem Gesetz.
  6. Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten stehen, die die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen, sind vom Klettern ausgeschlossen.
  7. Im gesamten Kletterwald herrscht Rauchverbot.
  8. Schmuck, Kameras, Handys, Schlüssel und andere Gegenstände des Kletterers sind so zu verwahren, dass ein Herunterfallen ausgeschlossen ist. Ggf. sind die Gegenstände den Mitarbeitern des Kletterwalds zu übergeben. Für dennoch heruntergefallene Gegenstände haftet der Kletterwald Hamburg nicht.
  9. Lange Haare müssen durch ein Gummiband gesichert werden.
  10. Jeder Kletterer ist verpflichtet, an der Sicherheitseinweisung teilzunehmen, die Sicherheitsausrüstung anzulegen und den Anweisungen der Mitarbeiter des Kletterwalds Hamburg Folge zu leisten. Pro Plattform sind maximal zwei Personen zulässig. Pro Element ist nur eine Person zugelassen.
  11. Für Schäden, die der Kletterer dem Kletterwald vorsätzlich zufügt, haftet der Kletterer unbeschränkt.
  12. Die vom Kletterwald ausgeliehene Ausrüstung muss nach Ablauf von 2,5 Stunden wieder zurückgegeben werden.  Für Überziehungen werden 5,- € pro angefangene Stunde nachberechnet.

Stand Mai 2009
Kletterwald Hamburg, c/o INDOO Spielwerk Betriebs GmbH & Co. KG
Ewige Weide 1, 22926 Ahrensburg

Partner
 
indoo Spielwerk